Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens und übt einen freien Beruf aus. Im Rahmen seiner Berufsordnung nimmt er Aufgaben der Landesvermessung im Land Brandenburg wahr. Außerhalb dieser hoheitlichen Tätigkeiten arbeitet er auch auf allen anderen Gebieten des Vermessungswesens Landesgrenzen übergreifend.
Er ist weiterhin ein kompetenter Ansprechpartner auf dem Gebiet des Baurechts und des allgemeinen Grundstücksrechts.
Unter den einzelnen Teilbereichen finden Sie eine Auswahl unseres Leistungsangebotes.
Sollten Sie weitere Informationen oder eine individuelle Beratung benötigen, so bitten wir Sie um Kontaktaufnahme.
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